Grundbuchamt

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken und Wohnungseigentumsrechten, das in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundbesitzes erfasst, die mit diesem verbunden sind. Insbesondere werden im Grundbuch Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsrechte und dergleichen eingetragen.

In das Grundbuch kann nicht jedermann Einsicht nehmen. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Um das für Sie örtlich zuständige Grundbuchamt zu ermitteln, klicken Sie bitte hier.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die bei einem unzuständigen Grundbuchamt eingehen, keine rangwahrende Wirkung entfalten. Ihnen können dadurch erhebliche Nachteile entstehen.



Notariatsreform

Informationen zur Notariatsreform erhalten Sie unter  www.notariatsreform.de

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