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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Mergentheim
Anschrift
Amtsgericht Bad Mergentheim
Schloß 5
97980 Bad Mergentheim
Coronavirus (COVID-19) -
Hinweise für Besucher des Amtsgerichts Bad Mergentheim
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, das Amtsgericht Bad Mergentheim aufzusuchen. Das Amtsgericht Bad Mergentheim und die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und die Besucher vor einer Ansteckung zu schützen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere die allgemein bekannten Verhaltensregeln bei Husten und Niesen sowie zur
Händedesinfektion.
- Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) mit. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in den
öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude Pflicht. Eine Maskenpflicht kann auch für Verfahrensbeteiligte und
Zuhörer im Sitzungssaal angeordnet sein. Hierüber entscheiden jeweils die Vorsitzenden.
- Beachten Sie grundsätzlich bestehende Betretungsverbote für Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung
zeigen oder innerhalb der jeweils letzten 10 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten und dabei als
Kontaktperson I. Grades des Robert-Koch-Instituts gelten oder die nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des
Landes Baden-Württemberg zur häuslichen Quarantäne verpflichtet sind. Unberührt bleibt die Pflicht, dem Gericht jede
Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. nachzuweisen.
- Es können Einlasskontrollen stattfinden. Nebeneingänge sind möglicherweise geschlossen.
- Bitte halten Sie sich vor oder nach Ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude auf, insbesondere wird
dringend darum gebeten, das Gerichtsgebäude erst unmittelbar vor Sitzungsbeginn bzw.
vor der angegebenen Ladungszeit zu betreten, um ein Aufeinandertreffen von mehreren Menschen im Wartebereich vor dem Sitzungssaal zu
vermeiden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Ihre Mandanten werden gebeten: Vereinbaren Sie Treffpunkte im Freien.
Wenn Sie sich vor oder nach einem Termin besprechen wollen, bitten wir ebenfalls, dies außerhalb des Gebäudes zu tun.
- Beachten Sie bitte, dass ggf. während einer Gerichtsverhandlung in regelmäßigen Abständen gelüftet und ggf. auch bei niedrigen Außentemperaturen bei geöffneten/gekippten Fenstern verhandelt werden wird. Um entsprechend angemessene Bekleidung wird deshalb dringend gebeten!
- Sie wollen jemanden zu ihrem Gerichtstermin als „moralische Unterstützung“ mitbringen? Wir regen an, dass Ihre
Begleitung außerhalb des Gebäudes auf Sie wartet.
- In den Sitzungssälen sind die Plätze der Verfahrensbeteiligten so angeordnet, dass sie ausreichenden Abstand einhalten
können und/oder es wird „Spuckschutz“ (Plexiglasscheiben) bereitgestellt.
- Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnung treffen.
- Zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche
Beschränkungen, wie eine Maskenpflicht, bestehen.
- Bei sonstigen Terminen: Prüfen Sie, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen können. Beachten Sie die Anordnungen vor Ort.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie danken wir Ihnen.
Aus diesen Gründen ist auch das Amtsgericht Bad Mergentheim gehalten, zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Verfahrensbeteiligten und Besucher den Publikumsverkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.Es sind deshalb bis auf weiteres folgende Maßnahmen getroffen worden:
Die Rechtsantragsstelle bleibt für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Anträge bitten wir, falls möglich, schriftlich zu stellen.
Die Anträge in Beratungshilfeersuchen stehen auf unserer Homepage zum Download bereit und können an uns per Post geschickt oder eingeworfen werden. Der Briefkasten befindet sich auf der Rückseite des Amtsgerichts von Schloss 5 (Farbe dunkelgrau).
Insbesondere können Beratungshilfeanträge bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr persönlich aufgenommen und auch keine Beratungshilfescheine mehr unmittelbar erteilt werden.
In Eilfällen ist auch der Direktzugang zu einem Rechtsanwalt möglich mit der daran schließenden Antragsstellung binnen der Ausschlussfrist von 4 Wochen bei Gericht.
Soweit eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 07931530370 (Zentrale), von der Sie weiter verbunden werden, unbedingt erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Homepage/Service/Formulare.
Ihr Amtsgericht Bad Mergentheim
Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Ulm und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab Februar 2015
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Ulm, neben den Amtsgerichten Stuttgart sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Ellwangen zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregsister wird schrittweise durchgeführt.
Zum 26.01.2015 wird das Vereinsregister des AmtsgerichtsBad Mergentheim zum Amtsgericht Ulm konzentriert. Ab
diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Ulm für die Führung des Vereinsregisters
zuständig
Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Ulm gelangen Sie hier
http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Registergericht
Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Bad Mergentheimer Vereinsregisters am 05.01.2015. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.
Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Ulm muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Bad Mergentheim erhält die Kennziffer 68
Beispiel: Amtsgerichtsbezirk Bad Mergentheim
Die Registernummern lauten bisher: VR 1
VR 12
VR 123
VR 1234
Amtsgerichtsbezirk Bad Mergentheim erhält die Kennziffer 68
Die Registernummern lauten künftig: VR 680001
VR 680012
VR 680123
VR 681234
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.
